„Die Hausleitung des Ministeriums für Bildung hat entschieden, dass die Schulen am 07.01. und 08.01.2021 den Eltern oder Sorgeberechtigten, die darauf angewiesen sind, eine Notbetreuung anbieten.“ Eine Erklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten, dass weder sie noch Dritte die Betreuung des Kindes übernehmen können, ist in diesem Fall für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ausreichend. Bitte melden Sie diese bis zum 05.01.2021 unter der Mailadresse kontakt@sks-badbibra.bildung-lsa.de an.
Die Schulleitung
