Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf verweisen, dass Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Möglichkeit haben, einen Zuschuss bis zu 350,- Euro je Kind für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes sowie Zubehör (z.B. Drucker) über das Jobcenter zu erhalten. Entsprechende Formulare zur Beantragung
l Besonderer Mehrbedarf – Beschaffung eines digitalen Endgerätes für den Distanz-Schulunterricht und zur l Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit eines digitalen Endgerätes
sind im Downloadbereich der Schüler zu finden. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass sowohl von Dritten als auch von der Schule kein Gerät zur Verfügung gestellt werden kann. Weitere Informationen sind auf der Website des Jobcenters www.jobcenter-blk.de unter Aktuelles zu finden.
Die Schulleitung
