Nachdem die Maskenpflicht auch im Unterricht entfallen ist, wird ab dem 25. April ebenfalls auf das Testen verzichtet. Selbstverständlich können Schüler*innen sowie Lehrkräfte freiwillig weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sollten während des Schultages Erkältungssymptome auftreten, sind individuelle Testungen möglich, solange Testmaterial vorhanden ist. Die Hygieneregeln wie Einhaltung der Husten- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen und infektionsschutzgerechtes Lüften müssen weiterhin eingehalten werden.
Die Schulleitung
