Informationen zur Testung im Burgenlandkreis einhergehend mit Zutrittsbeschränkungen in Schulen

Ab dem 19.04.2021 kommen an den Sekundarschulen im Burgenlandkreis die „Nasenbohrer“-Tests zur Anwendung. Dafür ist einmalig eine erneute Einverständniserklärung durch Erziehungs- und Sorgeberechtigte erforderlich, die schnellstmöglich in der Schule abzugeben ist und spätestens am Montag, dem 19.04.2021, vorliegen muss. Das entsprechende Formular sowie Anwendungshinweise sind im Downloadbereich der Schüler (mit Datum vom 14.04.2021) hochgeladen. Erklärvideos sowie weitere Informationen für beide vom Land zur Verfügung gestellten Tests sind unter

https://www.roche.de/diagnostik-produkte/produktkatalog/tests-parameter/sars-cov-2-rapid-antigen-test-schulen/

https://www.teda-medical.de/

zu finden.

Laut der Dritten Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises gelten bei uns kreiseigene Regelungen zur Maskenpflicht, zum eingeschränkten Regelbetrieb und zu Zutrittsbeschränkungen an Schulen. Die geltende Verordnung ist unter

https://corona.burgenlandkreis.de/de/coronanews/1,1716,1069/aenderung-der-3-corona-schutzverordnung.html

veröffentlicht.

Damit bleiben die Testungen in der Schule die Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Eine Testung außerhalb der Schule ist somit nicht zulässig.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten Aufgaben zum selbstständigen Bearbeiten. Die Nichtteilnahme ist freitags für die kommende Schulwoche anzuzeigen.

 

Die Schulleitung