Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird das Infektionsschutzgesetz insbesondere im §28a geändert. Für den Schulbereich birgt das besondere Herausforderungen. Folgendes ist nunmehr durch ein Bundesgesetz geregelt.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unterhalb des Schwellenwerts 100 ist die Durchführung von Präsenzunterricht bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte – hier der Rahmenplan-HIA-Schule – möglich. Des Weiteren sind alle Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler zwei Mal in der Woche auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen. Darüber hinaus gelten die Festlungen aus der 11. SARS-CoV-2-EindV zu den verpflichtenden Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus.
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Kalendertagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen nur in Form von Wechselunterricht zulässig.
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Kalendertagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen können durch die nach Landesrecht zuständige Behörde von der Untersagung ausgenommen werden. Abschlussklassen sind die Schuljahrgangsstufe 4 als auch die bisher benannten Schuljahrgänge (an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen die Klassen 9 und 10 und an den Gymnasien die Jahrgansstufen 11, 12, 13) der weiterführenden Schulen. Abschlussprüfungen sollen wie bereits geplant durchgeführt werden. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung einrichten.
Damit findet der Präsenzunterricht nur für die Abschlussklassen statt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler sind im Distanzunterricht laut Stundenplan, der im Downloadbereich hochgeladen ist. Ebenso sind hier wichtige Informationen zum Distanzlernen zu finden. Täglich bitte auch die Hinweise bei Teams im Kanal Allgemein sowie in den Fachkanälen beachten. Zur Notbetreuung können im Moment noch keine Aussagen getroffen werden. Sobald dazu konkrete Informationen vorliegen, geben wir diese weiter.
Die Schulleitung
23.04.2021
